2018-11-09, 12:18
Zocker-Frau verklagt Spielbank
Bayern muss 40.000 Euro an Frau von Spieler zahlen
Über viele Jahre verzockt ein Mann in Bayern große Geldsummen in der Spielbank. Die bayerischen Spielbanken lassen den Mann trotz Sperre zocken. Seine Frau erhält nun Schadensersatz vom Freistaat.
Sperre in Spielbanken beantragt
Über die Jahre hat ein Handwerker aus Bayern Unmengen an Geld in staatlichen bayerischen Spielbanken verspielt. Nach erfolgreicher Klage, soll der Freistaat jetzt 40.670 Euro + Zinsen an die Ehefrau zahlen. Das entschied das Landgericht München I am 07.10.2018. Der Spielsüchtige Mann der Frau, hatte bereits, nachdem Er enorme Geldbeträge schon verspielt hatte, 1996 in der bayerischen Spielbank Garmisch-Partenkirchen eine unbefristete Eigensperre beantragt. Diese wurde auch an alle anderen bayerischen Spielbanken gefaxt. Trotzdem wurde der Mann von den Casinos hereingelassen.
Schadensersatz an die Ehefrau
Zwischen 2012 und 2015 soll der Mann mehr als 70.000 Euro in den bayerischen Spielbanken verzockt haben. Teils auch bei gemeinsamen Besuchen mit Seiner Frau. Aufgrund der nicht eingehaltenen Eigensperre durch die Spielbanken, forderte die Ehefrau insgesamt 71.000 Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern. Sie machte das Recht Ihres Mannes geltend, das dieser an Seine Ehefrau abgetreten hatte. Da der Mann bei einigen Besuchen nicht Seinen Geburtsnamen angab, unter dem Er die Eigensperre beantragt hatte, sondern den nach der Heirat Seiner Frau angenommenen Namen, sah das Gericht hier keine Schuld der Spielbanken. Aus diesem Grund sprach das Gericht der Frau auch nur einen Teil, der von Ihr geforderten Summe zu. Des Weiteren hat Sie zwei Fünftel der Verfahrenskosten zu tragen.
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